Letzte Woche sorgten mehrere Berichte in Österreicher Medien für Angst und Verunsicherung in den Reihen der mutigen UnternehmerInnen, welche dem Gesundheitsfaschismus der Regierung Kurz die Stirn bieten: „Habe ich was Verbotenes gemacht?“ Nachfolgende Besuche der örtlichen Polizei bei völlig unbescholtenen BürgerInnen verstärkten dieses Gefühl zusätzlich und bewogen einige dazu, ihre Präsenz auf Animap.at vorerst rückgängig zu machen.
Wer in einem (ehemaligen?) Rechtsstaat lebt, sollte seine Rechte kennen. Die Behörden machen sich diese Wissensdefizite gerade zu Nutze und schützen nicht mehr eure Rechte sondern verkommen zu Marionetten einer beispiellosen Staatswillkür.
Bitte lest diese Informationen der Anwälte für Aufklärung und macht euch fit dafür, was eure Rechte sind:
Auch der Willkür durch die Polizei ist man als Unternehmer nicht machtlos ausgesetzt. Gerne zitieren wir die Empfehlungen der Anwälte für Aufklärung:
Sollten ANIMAP- Mitglieder willkürlich von der Polizei „besucht“ werden, so ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen:
- Fragen Sie als Unternehmer die Polizisten nach dem tatsächlichen Grund ihres Einschreitens und die dafür herangezogene (gesetzliche) Rechtsgrundlage.
- Verlangen Sie von den Polizisten die Offenlegung der den Auftrag zum Einschreiten erteilenden Behörde.
- Ersuchen Sie die Polizisten um Bekanntgabe ihrer Dienstnummern und schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes, allenfalls Anfertigung eines Protokolls.
- Erheben Sie nach Prüfung der Sach- und Rechtslage gegebenenfalls Beschwerde an die übergeordnete Dienststelle bzw. Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht.
RA Dr. Michael Brunner
Team ANIMAP bedankt sich herzlich für diese Ausführungen.